Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Artikel 1 - Begriffsbestimmungen Finfo
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Planters of Steel, mit Sitz in Den Bosch, KvK-Nummer 96478624, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Planters of Steel B.V. bezeichnet.
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Die Gegenpartei von Planters of Steel B.V. wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
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Die Parteien sind Planters of Steel B.V. und der Käufer gemeinsam.
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Der Vertrag bezieht sich auf die Kaufvereinbarung zwischen den Parteien.
Artikel 2 - Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
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Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen von Planters of Steel B.V..
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Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
Artikel 3 - Zahlung
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Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. Bei Reservierungen wird in manchen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.
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Wenn der Käufer nicht rechtzeitig zahlt, ist er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist Planters of Steel B.V. berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
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Bleibt der Käufer in Verzug, so wird Planters of Steel B.V. zur Eintreibung übergehen. Die Kosten für diese Eintreibung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden gemäß der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
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Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen von Planters of Steel B.V. gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.
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Wenn der Käufer die Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch Planters of Steel B.V. verweigert, ist er dennoch verpflichtet, Planters of Steel B.V. den vereinbarten Preis zu zahlen.
Artikel 4 - Angebote, Kostenvoranschläge und Preise
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Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Frist für die Annahme angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt es.
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Die in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder zum Schadenersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
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Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
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Der auf Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben.
Artikel 5 - Recht auf Widerruf
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Der Käufer hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die gesamte Bestellung beim Käufer eingegangen ist.
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Während der Bedenkzeit wird der Käufer das Produkt und seine Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder benutzen, wie es für die Beurteilung, ob er das Produkt behalten möchte, erforderlich ist. Macht der Käufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so ist das Produkt mit dem gesamten gelieferten Zubehör und - wenn möglich - in der Originalverpackung an Planters of Steel B.V. zurückzusenden. Sollte das Produkt beschädigt oder die Verpackung stärker beschädigt sein als für den Verkauf des Produkts erforderlich, kann Planters of Steel B.V. diese Wertminderung des Produkts an den Käufer weitergeben.
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Wenn der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, muss er Planters of Steel B.V. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts davon in Kenntnis setzen. Die Mitteilung muss mittels des Musterformulars (Rückgabeportal von Planters of Steel B.V.) oder eines anderen Kommunikationsmittels wie E-Mail erfolgen. Nachdem der Käufer mitgeteilt hat, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, muss er das Produkt innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Der Käufer muss nachweisen, dass die gelieferten Waren rechtzeitig zurückgeschickt wurden, z. B. durch einen Versandnachweis.
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Wir erstatten dann den fälligen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung über Ihre Rücksendung, sofern das Produkt bereits in einwandfreiem Zustand zurückerhalten wurde.
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Wenn der Käufer nach Ablauf der in den Absätzen 2 und 3 genannten Fristen nicht angegeben hat, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, oder wenn er das Produkt nicht an Planters of Steel B.V. zurückgeschickt hat, gilt der Kauf als Tatsache.
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Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen angefertigt werden oder nur eine kurze Haltbarkeit haben.
Artikel 6 - Änderung des Abkommens
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Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Abstimmung entsprechend an.
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Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Planters of Steel B.V. wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren.
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Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, wird Planters of Steel B.V. den Käufer vorab schriftlich darüber informieren.
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Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, muss Planters of Steel B.V. angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
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Ungeachtet der Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels darf Planters of Steel B.V. keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihr zuzurechnen sind.
Artikel 7 - Lieferung und Gefahrübergang
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Sobald die gekaufte Sache vom Käufer in Empfang genommen wird, geht das Risiko von Planters of Steel B.V. auf den Käufer über.
Artikel 8 - Prüfung und Beschwerden
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Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, auf jeden Fall aber innerhalb einer möglichst kurzen Frist. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Waren den Vereinbarungen der Parteien entsprechen oder zumindest die Anforderungen erfüllen, die im normalen (Geschäfts-)Verkehr an sie gestellt werden.
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Reklamationen in Bezug auf Schäden, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Waren müssen vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen ab dem Tag der Lieferung der Waren schriftlich bei Planters of Steel Steel B.V. eingereicht werden.
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Wenn der Reklamation innerhalb der genannten Frist stattgegeben wird, ist Planters of Steel B.V. berechtigt, entweder nachzubessern, neu zu liefern oder auf die Lieferung zu verzichten und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen.
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Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können Planters of Steel B.V. nicht angelastet werden.
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Reklamationen, die sich auf ein bestimmtes Produkt beziehen, wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile desselben Vertrags aus.
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Reklamationen werden nicht akzeptiert, nachdem die Ware beim Käufer bearbeitet wurde.
Artikel 9 - Muster und Modelle
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Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt diente, ohne dass die zu liefernde Ware dem Muster oder Modell entsprechen muss. Anders verhält es sich, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Ware damit übereinstimmen soll.
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Bei Verträgen, die sich auf unbewegliche Sachen beziehen, wird ebenfalls davon ausgegangen, dass die Angabe der Fläche oder andere Maße und Angaben nur als Hinweis gedacht sind, ohne dass sie notwendigerweise der zu liefernden Sache entsprechen.
Artikel 10 - Lieferung
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Die Lieferung erfolgt "ab Werk/Laden/Lager". Das bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
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Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem Planters of Steel B.V. sie ihm liefert oder liefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.
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Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist Planters of Steel B.V. berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern.
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Wenn die Waren geliefert werden, ist Planters of Steel B.V. berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
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Wenn die Planters of Steel B.V. für die Erfüllung des Vertrags Informationen vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer diese Informationen der Planters of Steel B.V. zur Verfügung gestellt hat.
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Die von Planters of Steel B.V. angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte. Sie ist niemals eine Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer Planters of Steel B.V. schriftlich in Verzug setzen.
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Planters of Steel B.V. ist berechtigt, die Waren in Partien zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Partie hat keinen eigenständigen Wert. Im Falle einer Lieferung in Teilen ist Planters of Steel Steel B.V. berechtigt, diese Teile separat in Rechnung zu stellen.
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Im Falle einer Auflösung gemäß Artikel 5 erstattet Planters of Steel B.V. den vom Käufer gezahlten Betrag so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Auflösung.
Artikel 11 - Höhere Gewalt
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Wenn Planters of Steel B.V. aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen rechtzeitig oder ordnungsgemäß zu erfüllen, haftet sie nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.
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Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den Planters of Steel B.V. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen der Käufer vernünftigerweise keine normale Erfüllung des Vertrags verlangen kann. Zum Beispiel Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Unruhen, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, Sitzstreiks, Aussperrungen, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit von Planters of Steel B.V.
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Ferner verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Subunternehmer, von denen die Planters of Steel B.V. bei der Erfüllung des Vertrages abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Planters of Steel B.V. nicht nachkommen, es sei denn, diese Nichterfüllung ist der Planters of Steel B.V. zuzurechnen.
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Tritt eine Situation im Sinne des Vorstehenden ein, aufgrund derer die Planters of Steel B.V. ihren Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen so lange ausgesetzt, wie die Planters of Steel B.V. ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
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Falls die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.
Artikel 12 - Übertragung von Rechten
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Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtliche Bestimmung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
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Die bei der Planters of Steel B.V. vorhandenen Waren und gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum der Planters of Steel B.V., bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Planters of Steel B.V. ihren Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Waren wieder in Besitz nehmen.
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Wenn die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden, ist Planters of Steel B.V. berechtigt, die Arbeiten so lange auszusetzen, bis der vereinbarte Teil bezahlt ist. Dies gilt als Gläubigerverzug. Eine verspätete Lieferung kann der Planters of Steel B.V. in solchen Fällen nicht entgegengehalten werden.
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Planters of Steel B.V. ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
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Planters of Steel B.V. verpflichtet sich, die dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police auf erstes Verlangen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
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Wenn die Waren noch nicht geliefert wurden, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht vertragsgemäß gezahlt wurde, hat Planters of Steel B.V. ein Zurückbehaltungsrecht. Die Waren werden dann erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß gezahlt hat.
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Im Falle der Liquidation, der Insolvenz oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.
Artikel 14 - Haftung
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Die Haftung für Schäden, die sich aus der Erfüllung eines Vertrages ergeben oder damit zusammenhängen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im betreffenden Fall von der (den) abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) gezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung aus der betreffenden Police.
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Die Haftung der Planters of Steel B.V. für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit der Planters of Steel B.V. oder ihrer leitenden Angestellten zurückzuführen sind, ist nicht ausgeschlossen.
Artikel 15 - Pflicht zur Beschwerde
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Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten unverzüglich an Planters of Steel B.V. zu melden. Die Reklamation muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Planters of Steel B.V. angemessen reagieren kann.
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Wenn eine Reklamation begründet ist, ist Planters of Steel B.V. verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.
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Im Falle von Reklamationen muss der Käufer zunächst Kontakt mit Planters of Steel B.V. aufnehmen. Wenn der Webshop an WebwinkelKeur angeschlossen ist, muss sich der Käufer bei Beschwerden, die nicht in gegenseitiger Absprache gelöst werden können, an WebwinkelKeur (www.webwinkelkeur.nl), die kostenlos vermitteln wird. Der Käufer kann überprüfen, ob Planters of Steel B.V. eine aktuelle Mitgliedschaft hat über https://www.webwinkelkeur.nl/ledenlijst/. Sollte dennoch keine Lösung erzielt werden, hat der Käufer die Möglichkeit, seine Beschwerde von dem von WebwinkelKeur eingesetzten unabhängigen Schlichtungsausschuss behandeln zu lassen, dessen Entscheidung verbindlich ist und mit dem sich sowohl Planters of Steel B.V. als auch der Käufer einverstanden erklären. Das Einreichen einer Beschwerde bei diesem Schlichtungsausschuss ist mit Kosten verbunden, die der Käufer an den betreffenden Ausschuss zu zahlen hat. Es besteht auch die Möglichkeit, Beschwerden über die europäische OS-Plattform einzureichen (http://ec.europa.eu/odr).
Artikel 16 - Garantien
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Wenn der Vertrag Garantien enthält, gilt das Folgende. Planters of Steel B.V. garantiert, dass die verkauften Waren dem Vertrag entsprechen, dass sie ohne Mängel funktionieren und dass sie für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet sind. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der verkauften Waren durch den Käufer.
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Mit der genannten Garantie soll eine Risikoverteilung zwischen Planters of Steel B.V. und dem Käufer geschaffen werden, so dass die Folgen einer Verletzung der Garantie immer vollständig zu Lasten und auf Risiko von Planters of Steel B.V. gehen und dass Planters of Steel B.V. sich niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Bezug auf eine Verletzung der Garantie berufen kann. Die Bestimmungen des vorigen Satzes gelten auch, wenn der Käufer von der Verletzung wusste oder durch eine Untersuchung hätte wissen können.
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Diese Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen oder den Kaufgegenstand für Zwecke verwendet haben, für die er nicht bestimmt ist.
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Wenn sich die von Planters of Steel B.V. gewährte Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Sache bezieht, beschränkt sich die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie.
Artikel 17 - Geistiges Eigentum
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Planters of Steel B.V. behält alle Rechte am geistigen Eigentum (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Zeichnungs- und Modellrechte usw.) an allen Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen, Zitaten, Abbildungen, Skizzen, Modellen usw., es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
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Der Kunde darf diese geistigen Eigentumsrechte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Planters of Steel B.V. nicht kopieren, ausstellen und/oder Dritten zur Verfügung stellen oder anderweitig nutzen.
Artikel 18 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
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Planters of Steel B.V. ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
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Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
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Soweit möglich, wird Planters of Steel B.V. wesentliche inhaltliche Änderungen mit dem Kunden im Voraus besprechen.
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Der Käufer hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen wesentlich ändern.
Artikel 19 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
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Auf den Vertrag zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
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Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem Planters of Steel B.V. seinen Sitz hat, ist ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
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Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
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Wenn in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten seit: 01. Februar 2025