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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 - Definitionen Finfo
  1. Planters of Steel, mit Sitz in Den Bosch, Handelsregisternummer 96478624, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Planters of Steel B.V. bezeichnet.  

  2. Die Gegenpartei von Planters of Steel B.V. wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.  

  3. Die Parteien sind Planters of Steel B.V. und der Käufer zusammen.  

  4. Mit dem Vertrag ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.  

Artikel 2 - Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen 
  1. Diese Bedingungen gelten für alle Offerten, Angebote, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen von Planters of Steel B.V..

  2. Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.  

Artikel 3 - Zahlung 
  1. Der vollständige Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. Bei Reservierungen wird in manchen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.  

  2. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist Planters of Steel B.V. berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.  

  3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird Planters of Steel B.V. mit der Eintreibung fortfahren. Die Kosten für diese Eintreibung trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden gemäß der Verordnung über die Vergütung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.  

  4. Im Falle von Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaufschub des Käufers sind die Forderungen von Planters of Steel B.V. gegenüber dem Käufer sofort fällig.

  5. Verweigert der Käufer seine Mitwirkung bei der Ausführung des Auftrags durch Planters of Steel B.V., ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an Planters of Steel B.V. zu zahlen.  

Artikel 4 - Angebote, Offerten und Preis 
  1. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist genannt. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot. 

  2. Lieferzeiten in Offerten sind unverbindlich und geben dem Käufer bei Überschreitung kein Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.  

  3. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren. 

  4. Der in Angeboten, Offerten und Rechnungen genannte Preis besteht aus dem Kaufpreis inklusive der fälligen Mehrwertsteuer und eventueller anderer staatlicher Abgaben. 

Artikel 5 - Widerrufsrecht
  1. Der Käufer hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer die gesamte Bestellung erhalten hat. 

  2. Während der Widerrufsfrist wird der Käufer sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie es notwendig ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn der Käufer sein Widerrufsrecht ausübt, wird das Produkt mit sämtlichem Zubehör und – sofern zumutbar – im Originalzustand und in der Originalverpackung an Planters of Steel B.V. zurückgesandt werden. Sollte das Produkt beschädigt sein oder die Verpackung stärker beschädigt sein als für den Verkauf des Produkts erforderlich, kann Planters of Steel B.V. diese Wertminderung des Produkts dem Käufer in Rechnung zu stellen.

  3. Wenn der Käufer sein Widerrufsrecht ausüben möchte, ist er verpflichtet, dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts gegenüber Planters of Steel B.V.. Die Erklärung muss der Käufer mittels des Musterformulars (Retourenportal von Planters of Steel B.V.) oder mittels eines anderen Kommunikationsmittels wie E-Mail. Nachdem der Käufer erklärt hat, sein Widerrufsrecht ausüben zu wollen, muss der Käufer das Produkt innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Der Käufer muss nachweisen, dass die gelieferten Waren rechtzeitig zurückgesandt wurden, zum Beispiel durch einen Versandnachweis.

  4. Wir werden anschließend den fälligen Bestellbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung deiner Rücksendung zurückerstatten, sofern das Produkt bereits ordnungsgemäß zurückerhalten wurde.

  5. Wenn der Käufer nach Ablauf der in Absatz 2 und 3 genannten Fristen nicht erklärt hat, sein Widerrufsrecht ausüben zu wollen bzw. das Produkt nicht an Planters of Steel B.V. hat die Rücksendung erhalten, der Kauf ist damit abgeschlossen.

  6. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach ihren Spezifikationen maßgefertigt sind oder nur kurz haltbar sind.

Artikel 6 - Vertragsänderung
  1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend an. 

  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann sich dadurch der Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung ändern. Planters of Steel B.V. den Käufer so bald wie möglich darüber.  

  3. Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Folgen, informiert Planters of Steel B.V. den Käufer hierüber vorher schriftlich.  

  4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, informiert Planters of Steel B.V. in dem Umfang, in dem die Änderung oder Ergänzung des Vertrags eine Überschreitung dieses Preises zur Folge hat.  

  5. Abweichend von der Bestimmung im dritten Absatz dieses Artikels kann Planters of Steel B.V. darf keine Mehrkosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen beruht, die ihm zuzurechnen sind.  

Artikel 7 - Lieferung und Gefahrenübergang
  1. Sobald der Käufer die gekaufte Ware entgegengenommen hat, geht das Risiko von Planters of Steel B.V. auf den Käufer über.   

Artikel 8 - Untersuchung und Reklamationen
  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung, spätestens jedoch innerhalb kürzester Frist, zu untersuchen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware mit den Vereinbarungen der Parteien übereinstimmen oder zumindest den im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen entsprechen. 

  2. Reklamationen bezüglich Beschädigungen, Fehlmengen oder Verlust gelieferter Waren müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Warenübergabe schriftlich bei Planters of Steel B.V. eingereicht werden. 

  3. Bei berechtigter Reklamation innerhalb der festgelegten Frist hat Planters of Steel B.V. das Recht, entweder zu reparieren, neu zu liefern oder von der Lieferung zurückzutreten und dem Käufer eine Gutschrift für den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu senden. 

  4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Verarbeitung können Planters of Steel B.V. nicht vorgeworfen werden. 

  5. Reklamationen bezüglich eines bestimmten Produkts haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zu demselben Vertrag gehören. 

  6. Nach der Verarbeitung der Waren durch den Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert. 

Artikel 9 - Proben und Muster
  1. Wird dem Käufer eine Probe oder ein Muster gezeigt oder übergeben, so wird vermutet, dass diese nur als Anhaltspunkt dient und die zu liefernde Sache nicht zwangsläufig dem entsprechen muss. Dies gilt nicht, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Sache damit übereinstimmen wird. 

  2. Bei Verträgen über eine unbewegliche Sache wird die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Bezeichnungen ebenfalls nur als Hinweis vermutet, ohne dass die zu liefernde Sache diesen entsprechen muss. 

Artikel 10 - Lieferung
  1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Laden/Lager“. Das bedeutet, dass alle Kosten vom Käufer zu tragen sind.

  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung durch Planters of Steel B.V. oder deren Beauftragte abzunehmen oder zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren ihm gemäß Vertrag zur Verfügung gestellt werden.

  3. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder es versäumt, Informationen oder Anweisungen zu geben, die für die Lieferung notwendig sind, ist Planters of Steel B.V. berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers einzulagern. 

  4. Wenn die Waren geliefert werden, ist Planters of Steel B.V. berechtigt, eventuelle Lieferkosten in Rechnung zu stellen. 

  5. Wenn Planters of Steel B.V. Daten des Käufers für die Vertragserfüllung benötigt, beginnt die Lieferzeit erst, nachdem der Käufer diese Daten Planters of Steel B.V. zur Verfügung gestellt hat. 

  6. Eine von Planters of Steel B.V. angegebene Lieferfrist ist unverbindlich. Es handelt sich niemals um eine verbindliche Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer Planters of Steel B.V. schriftlich in Verzug setzen. 

  7. Planters of Steel B.V. ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben oder die Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Planters of Steel B.V. ist bei Teillieferungen berechtigt, diese Teile separat in Rechnung zu stellen. 

  8. Im Falle einer Auflösung gemäß Artikel 5 wird Planters of Steel B.V. den vom Käufer gezahlten Betrag so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Auflösung, zurückerstatten.

Artikel 11 - Höhere Gewalt
  1. Kann Planters of Steel B.V. aufgrund höherer Gewalt seine vertraglichen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstanden sind.   

  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jede Umstand, mit dem Planters of Steel B.V. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht rechnen konnte und infolgedessen die normale Vertragserfüllung vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie zum Beispiel Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Unruhen, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Brand, Betriebsbesetzung, Streiks, Aussperrungen, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportprobleme und andere Störungen im Betrieb von Planters of Steel B.V..  

  3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt die Situation, dass Zulieferer, von denen Planters of Steel B.V. für die Vertragserfüllung abhängig ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Planters of Steel B.V. nicht erfüllen, es sei denn, dies ist Planters of Steel B.V. anzulasten.  

  4. Wenn eine der oben genannten Situationen eintritt, aufgrund derer Planters of Steel B.V. seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange Planters of Steel B.V. nicht leisten kann. Wenn die in dem vorherigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage andauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.

  5. Falls die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung kann nur per Einschreiben erfolgen.

Artikel 12 - Übertragung von Rechten
  1. Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als eine Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83, Absatz 2, Bürgerliches Gesetzbuch.  

Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
  1. Die bei Planters of Steel B.V. vorhandenen und gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum von Planters of Steel B.V., bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann Planters of Steel B.V. sich auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Waren zurücknehmen.  

  2. Wenn die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden, hat Planters of Steel B.V. das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Betrag nachträglich bezahlt wurde. Es liegt dann ein Schuldnerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann in diesem Fall Planters of Steel B.V. nicht vorgeworfen werden.  

  3. Planters of Steel B.V. ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

  4. Planters of Steel B.V. verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Waren gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police auf erstes Verlangen zur Einsicht vorzulegen.  

  5. Wenn Waren noch nicht geliefert wurden, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht wie vereinbart bezahlt wurde, hat Planters of Steel B.V. ein Zurückbehaltungsrecht. Die Ware wird dann nicht geliefert, bis der Käufer vollständig und wie vereinbart bezahlt hat.  

  6. Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.  

Artikel 14 - Haftung 
  1. Jegliche Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung einer Vereinbarung entstehen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag wird um den Selbstbehalt gemäß der jeweiligen Police erhöht.  

  2. Die Haftung von Planters of Steel B.V. für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Planters of Steel B.V. oder deren leitenden Angestellten zurückzuführen sind, ist nicht ausgeschlossen.

Artikel 15 - Beschwerdepflicht
  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die erbrachten Leistungen unverzüglich an Planters of Steel B.V. zu melden. Die Beschwerde sollte eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Planters of Steel B.V. angemessen darauf reagieren kann.  

  2. Ist eine Beschwerde berechtigt, ist Planters of Steel B.V. verpflichtet, die Ware zu reparieren oder gegebenenfalls zu ersetzen.

  3. Bei Beschwerden sollte sich der Käufer zunächst an Planters of Steel B.V. wenden. Ist der Webshop bei WebwinkelKeur angeschlossen und können Beschwerden nicht einvernehmlich gelöst werden, sollte sich der Käufer an WebwinkelKeur wenden (www.webwinkelkeur.nl) einzureichen, die kostenlos vermittelt. Der Käufer kann überprüfen, ob Planters of Steel B.V. eine aktive Mitgliedschaft hat unter https://www.webwinkelkeur.nl/ledenlijst/. Sollte dennoch keine Lösung gefunden werden, hat der Käufer die Möglichkeit, seine Beschwerde von der von WebwinkelKeur eingesetzten unabhängigen Schlichtungsstelle prüfen zu lassen. Deren Entscheidung ist bindend, und sowohl Planters of Steel B.V. als auch der Käufer stimmen dieser bindenden Entscheidung zu. Für die Vorlage eines Streits an diese Schlichtungsstelle fallen Kosten an, die vom Käufer an die betreffende Kommission zu zahlen sind. Es ist auch möglich, Beschwerden über die Europäische ODR-Plattform (http://ec.europa.eu/odr).

Artikel 16 - Garantien
  1. Falls in der Vereinbarung Garantien enthalten sind, gilt Folgendes. Planters of Steel B.V. garantiert, dass die verkaufte Ware der Vereinbarung entspricht, einwandfrei funktioniert und für den vom Käufer beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der Ware durch den Käufer. 

  2. Die genannte Garantie dient dazu, zwischen Planters of Steel B.V. und dem Käufer eine solche Risikoverteilung zu schaffen, dass die Folgen eines Garantieverstoßes stets vollständig zu Lasten und Risiko von Planters of Steel B.V. gehen und dass sich Planters of Steel B.V. in Bezug auf einen Garantieverstoß niemals auf Artikel 6:75 BW berufen kann. Die Bestimmung des vorigen Satzes gilt auch, wenn der Käufer den Verstoß kannte oder durch Untersuchung hätte kennen können. 

  3. Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen oder unzulässigen Gebrauch entstanden ist oder wenn - ohne Zustimmung - der Käufer oder Dritte Änderungen vorgenommen oder versucht haben vorzunehmen oder das gekaufte Produkt für andere Zwecke als die vorgesehenen verwendet haben. 

  4. Sofern die von Planters of Steel B.V. gewährte Garantie eine von einem Dritten hergestellte Sache betrifft, ist die Garantie auf die vom Hersteller gewährte Garantie beschränkt. 
     

Artikel 17 - Geistiges Eigentum 
  1. Planters of Steel B.V. behält alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Designrecht usw.) an allen Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern oder anderen Informationen, Angeboten, Abbildungen, Skizzen, Modellen, Mustern usw., sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 

  2. Der Kunde darf die genannten geistigen Eigentumsrechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Planters of Steel B.V. kopieren, Dritten zeigen und/oder zur Verfügung stellen oder anderweitig verwenden.

 Artikel 18 - Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
  1. Planters of Steel B.V. ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. 

  2. Änderungen von untergeordneter Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden. 

  3. Große inhaltliche Änderungen wird Planters of Steel B.V. möglichst im Voraus mit dem Kunden besprechen.

  4. Käufer sind berechtigt, bei wesentlichen Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vertrag zu kündigen.

Artikel 19 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
  1. Auf jeden Vertrag zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. 

  2. Das niederländische Gericht im Bezirk, in dem Planters of Steel B.V. seinen Sitz hat, ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung über etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.

  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.

  4. Wenn in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend eingestuft werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unvermindert in Kraft.  

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten seit: 01. Februar 2025

Cannot place order, conditions not met:
OK